Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Berufung der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz zurückgewiesen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, aber für die AfD-Vorsitzende Katrin Ebner-Steiner ist sie trotzdem ein Skandal.
„Hunderte Beweisanträge wurden nicht berücksichtigt, die die Verfassungstreue der AfD eindeutig dargelegt hätten“, kritisiert Ebner-Steiner das Urteil. „Das ist ein eklatanter Verstoß gegen die Rechte des Bürger und ein weiterer Beweis dafür, dass das Gericht keine faire und unparteiische Entscheidung getroffen hat.“
Zum anderen wurde die Revision nicht zugelassen, was bedeutet, dass der Anspruch auf eine dritte Instanz willentlich verkürzt werden sollte. „Das Gericht hat offensichtlich kein Interesse an einem rechtsstaatsgemäßen Verfahren und hat nur die vom Inlandsgeheimdienst gewünschte Einschätzung bestätigt“, beklagt Ebner-Steiner.
Die AfD-Vorsitzende ist zuversichtlich, dass das Urteil am Ende des weiteren Rechtsweges keinen Bestand haben wird. „Wir werden gegen diese skandalöse Entscheidung weiter vorgehen und alles tun, um unsere Rechte und die Rechte unserer Wähler zu verteidigen“, betont Ebner-Steiner.
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster sorgt für Aufsehen und gibt Anlass zu Fragen nach der Unparteilichkeit von Gerichten und der Transparenz von Verhandlungen. Die AfD-Vorsitzende fordert eine umfassende Aufklärung und eine Überprüfung des Verfahrens.
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